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Bedingungen für nautischen Tourismus und Schifffahrt
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UMSETZUNG DER ENTSCHEIDUNG ÜBER DAS VORÜBERGEHENDE VERBOT DER ÜBERFAHRT DER GRENZÜBERSCHREITUNG DER REPUBLIK KROATIEN:

MARITIMER HANDEL UND NAUTISCHER TOURISMUS


In Bezug auf die Anwendung des Beschlusses über das vorübergehende Verbot des Grenzübertritts der Republik Kroatien (Amtsblatt Nr. 32/20 und 48/20) und des Beschlusses über Änderungen derselben Entscheidung vom 9. Mai 2020 nach den zuvor veröffentlichte Empfehlungen des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit. Hier sind unsere zusätzlichen Erläuterungen und Anweisungen:


Kroatische und ausländische Seeleute überqueren die Staatsgrenze


1. Kroatische Seeleute, die nach ihrer Abmeldung in einem Land der Welt in die Republik Kroatien zurückgeführt werden, unterliegen nicht mehr der Selbstisolierungsmaßnahme.


2. Die neuesten Änderungen ermöglichen es allen Ausländern, an Bord von Handelsschiffen und Yachten zu unterschreiben, die in der Republik Kroatien festgemacht, aufgestellt oder im Leerlauf sind.


3. Ausländer, die nach der Unterzeichnung an Bord eines Schiffes oder einer Yacht Besatzungsmitglieder sind, unterliegen nicht der Selbstisolierungsmaßnahme an Bord dieses Schiffes.


4. Ausländer, die Besatzungsmitglieder der Schiffe und Yachten sind, die sich bereits in den Häfen der Republik Kroatien aufhalten, dürfen in die Republik Kroatien einreisen.


5. Seeverkehrsagenten, die nach ihrer Unterzeichnung in der Republik Kroatien die Rückführung von Seeleuten aus Drittländern in ihr Heimatland organisieren, wird empfohlen, die erforderlichen Visa mit einer längeren Laufzeit im Voraus bereitzustellen.

Ihre Reisevorbereitungen sollten mögliche Einschränkungen in einem der Transitländer berücksichtigen, damit die Rückkehr der Seeleute so schnell wie möglich dauert.


Ausländer – Eigner von Yachten und Booten in der Republik Kroatien


1. Diese Anweisung gilt für Yachten und Boote, die Unterkunft und mehrtägigen Aufenthalt an Bord anbieten.


2.  Ausländer, die Yachten und Boote in der Republik Kroatien besitzen, können die Staatsgrenze gegen Vorlage von Unterlagen überschreiten, aus denen entweder das Eigentum an dem Schiff oder die Berechtigung zur Nutzung des Schiffes hervorgeht (Leasing / Leasingvertrag). Die Dokumentation zum Nachweis des Eigentums sollte auch durch einen Liegeplatznutzungsvertrag und / oder eine Bestätigung des Seehafens belegt sein, dass das Schiff derzeit in der jeweiligen Marina festgemacht hat.


3. Für Schiffe, die einer juristischen Person gehören, gelten Ausländer, die sich als Eigentümer der jeweiligen juristischen Person oder als verantwortliche Person innerhalb der juristischen Person erweisen, als Eigentümer von Schiffen im Sinne dieser Anweisungen.


4. Neben dem Eigner des Schiffes können auch seine nahen Familienangehörigen die Staatsgrenze überschreiten. Wenn neben dem Eigentümer auch Mitglieder seiner unmittelbaren Familie an Bord sein sollen, ist es zusätzlich zur Vorlage der in Absatz 2 aufgeführten Dokumente erforderlich, eine ausgefüllte Liste (Crewliste) der Besatzung und Passagiere der Yacht oder des Bootes für den persönlichen Gebrauch, die diesen Unterlagen aus Absatz  beigefügt ist.

Um möglichst Menschenmassen zu vermeiden, sollten die Yachthäfen die Ankunft zu dem auf dem Formular angegebenen Zeitpunkt bestätigen.


Andere Ausländer überqueren die Staatsgrenze

1. Der Schiffscharter und / oder die Nutzung des Beherbergungsdienstes auf Schiffen, Yachten und Booten wird als lebenswichtiger wirtschaftlicher Grund für die Einreise in die Republik Kroatien angesehen, der auch aus der Liste der im eNautika-System eingetragenen Besatzungsmitglieder und Passagiere hervorgeht von der Chartergesellschaft oder vom Schiffseigner. Der Status des Dokuments „In Vorbereitung“ ist ebenfalls akzeptabel.


2. Die Ankunft von Vertretern anerkannter ausländischer Organisationen (Lloyd’s Register of Shipping, Bureau Veritas, DNV GL; RINA…) in kroatischen Werften und Häfen, um die Gültigkeit bestehender Zertifikate zu verlängern oder neue Zertifikate für Schiffe und Yachten auszustellen auf Vorlage einer Einladung der jeweiligen kroatischen Werft, des Schiffseigners oder des Vertreters zulässig sein.


Segeln und Navigieren in der Republik Kroatien


1. Ausländische Boote und Yachten mit einer Rumpflänge von weniger als 24 Metern dürfen weiterhin nicht in die Republik Kroatien einreisen.


2. Schiffe, die in kroatischen Häfen in die Republik Kroatien einlaufen, um dort zu bleiben (vorübergehender Stillstand), dürfen nur einreisen, sofern sich während des größten Teils der genehmigten Aufenthaltsdauer etwa 40 bis 50 Besatzungsmitglieder an Bord befinden, es sei denn, die Das Schiff hat die Genehmigung der örtlichen Katastrophenschutzzentrale erhalten.


3. Alle Schiffe, Yachten und Boote, die sich derzeit in der Republik Kroatien befinden, dürfen navigieren.


4. Während des Aufenthalts des Schiffes am Liegeplatz in öffentlich zugänglichen Häfen und Seehäfen muss verhindert werden, dass Gäste und Besatzungsmitglieder von einem Schiff zum anderen gelangen.


5. Schiffen, die nicht mit integrierten automatischen Identifikationssystemen (AIS) oder einem anderen elektronischen Navigationsverfolgungssystem ausgestattet sind, wird empfohlen, alle Hafenanläufe vom Beginn ihrer Navigation bis zum Ende der Navigation aufzuzeichnen.


Allen oben genannten Besatzungsmitgliedern und Bootsfahrern wird empfohlen, ihre Besuche an der Küste nur auf die notwendigsten in den ersten 14 Tagen zu beschränken

englischer Text im Original: https://mcusercontent.com/034f5bcd6c83377ae84c99e54/files/5dd3327b-f8e1-4255-97e3-f751ac63ed12/MSTI_IMPLEMENTATION_OF_THE_DECISION_ON_THE_TEMPORARY_BAN_ON_CROSSING_THE_BORDER_CROSSINGS_OF_THE_REPUBLIC_OF_CROATIA_15_5_20.pdf

www.sailprofessionals.com Bootfahren – alle Informationen

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