Online Bootsanmeldung für Boote in Kroatien

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Online Bootsanmeldung –  Permit – Vignette Kroatien. In Kroatien müssen ausländische Boote über 2,50 Meter und / oder mit über 5kW Motorleistung für die Nutzung in den kroatischen Küstengewässern beim Hafenamt angemeldet werden. Es muss die „Permit“ (ehemals Kroatien Vignette oder Bootsvignette, setzt sich zusammen aus Schiffssicherheitsgebühr und Leuchtfeuergebühr) bezahlt werden. Die Höhe der Gebühren sind nach Bootslänge und Motorleistung vom Ministerium festgelegt und gelten für alle anmeldepflichtigen Wasserfahrzeuge. Wie kann ich mein Boot / meine Yacht online für meinen Urlaub anmelden?

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Kroatien – neue Maut ab 2027

Kroatien schafft die Mautstationen ab – so funktioniert das neue Mautsystem Crolibertas ab 2027

Wer regelmäßig mit dem Auto nach Kroatien fährt, kennt das bisherige System: Bei der Auffahrt auf die Autobahn wird ein Ticket gezogen, an der Ausfahrt muss angehalten und die entsprechende Maut bezahlt werden. Gerade an den großen Reisetagen gehören Warteschlangen vor den Mautstationen deshalb seit Jahren zum Bild auf kroatischen Autobahnen. Damit soll bald Schluss sein.

Kroatien führt mit Crolibertas ein vollständig elektronisches Mautsystem ein. Die wichtigste Änderung: Die Maut wird künftig im sogenannten Free-Flow-Verfahren erhoben. Fahrzeuge müssen für die Bezahlung nicht mehr an einer Mautstation anhalten. Das neue System soll ab dem 1. März 2027 vollständig angewendet werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das Ende 2025 verabschiedete kroatische Gesetz über die Mauterhebung – Zakon o naplati cestarine, NN 156/2025.

Was ist Crolibertas?

Crolibertas ist das neue einheitliche elektronische Mautsystem Kroatiens. Es wird auf den mautpflichtigen Autobahnen eingesetzt, die von Hrvatske autoceste (HAC), Bina Istra und Autocesta Zagreb–Macelj betrieben werden. Damit entsteht erstmals ein landesweit einheitliches elektronisches System. Die Fahrzeuge werden während der Fahrt durch spezielle Portale erfasst. Auf diesen befinden sich Kameras, Antennen und weitere Technik. Insgesamt sind für das System 212 Mautportale vorgesehen. Bereits seit Ende 2025 werden diese auf den kroatischen Autobahnen installiert. Im Juni 2026 waren bereits mehr als 50 Portale fertig gestellt.

Das Ziel: fahren statt warten: Die bisherigen Mautstationen mit Schranken verlieren damit ihre heutige Funktion. Das Fahrzeug fährt unter den Erfassungsportalen hindurch, ohne anhalten zu müssen.

Wie funktioniert die neue kroatische Maut?

Crolibertas kombiniert zwei unterschiedliche Technologien:

Automatische Kennzeichenerkennung

Für Pkw und andere leichte Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen kann die Maut über das Kennzeichen abgerechnet werden. Kameras erfassen das Kennzeichen des Fahrzeugs automatisch. Das Kennzeichen ist im Mautsystem mit einem gültigen Zahlungsmittel verknüpft. Das kroatische Gesetz bezeichnet dieses Verfahren als APRP-Modell – automatische Kennzeichenerkennung.

Für die Anmeldung werden grundsätzlich benötigt:

  • das Kennzeichen des Fahrzeugs und
  • ein gültiges Zahlungsmittel.

Beim Passieren der Mautpunkte erkennt das System das Fahrzeug und ordnet die gefahrene Strecke entsprechend zu.

ENC – elektronisches Mautgerät im Fahrzeug

Alternativ können Pkw und andere leichte Fahrzeuge weiterhin Ihren ENC-Transponder verwenden. Das kleine Gerät wird im Fahrzeug angebracht und kommuniziert per 5,8-GHz-Mikrowellentechnik mit den Mautportalen – und hat auch teils seine Eigenheiten wie z.B. Disfunktion bei beschichteten Windschutzscheiben.

Für die Anmeldung über ENC werden künftig

  • Kennzeichen (kein Fahrzeugwechsel ohne Anmeldung mehr möglich)
  • Seriennummer bzw. Barcode des ENC-Geräts und
  • ein gültiges Zahlungsmittel

im System hinterlegt. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen besteht damit grundsätzlich eine Wahl: Kennzeichenerkennung oder ENC. Für schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist dagegen die Nutzung eines ENC-Gerätes verpflichtend.

Was bedeutet das für Urlauber aus Deutschland und Österreich?

Für die meisten Kroatienurlauber dürfte die Kennzeichenerkennung die interessanteste Variante sein. Wer beispielsweise einmal oder zweimal pro Jahr mit seinem deutschen oder österreichischen Pkw nach Kroatien fährt, benötigt nach dem derzeit vorgesehenen System keinen zusätzlichen Transponder. Stattdessen kann das Fahrzeug mit seinem Kennzeichen im elektronischen Mautsystem registriert und mit einem Zahlungsmittel verknüpft werden.

Wichtig: Das Gesetz unterscheidet bei der Maut grundsätzlich nicht nach Nationalität oder Zulassungsstaat des Fahrzeugs. Auch ausländische Fahrzeuge fallen unter das neue System. Eine Benachteiligung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Zulassungsstaates ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Muss man sich vor der Fahrt registrieren?

Grundsätzlich muss ein Fahrzeug in das neue elektronische Mautsystem ESNC eingebunden sein. Am einfachsten dürfte es daher sein, die Registrierung bereits vor der Einfahrt auf die kroatische Autobahn vorzunehmen.

Das Gesetz sieht mehrere Möglichkeiten für die Anmeldung vor:

  • über ein einheitliches nationales Webportal,
  • über mobile Apps,
  • über andere digitale Dienste,
  • über Online-Banking-Angebote teilnehmender Kreditinstitute,
  • über spezielle Fahrspuren zur schnellen Registrierung,
  • in Verkaufsstellen der Autobahnbetreiber sowie
  • bei autorisierten Verkaufsstellen von Drittanbietern.

Die Möglichkeit zur Registrierung muss nach dem Gesetz 24 Stunden täglich und sieben Tage pro Woche zur Verfügung stehen. Damit ist das System ausdrücklich auch auf Reisende ausgelegt, die nachts, am Wochenende oder spontan nach Kroatien fahren.

Was passiert, wenn ich ohne vorherige Registrierung auf die Autobahn fahre?

Auch dafür sieht das Gesetz eine Lösung vor. Wer mit einem leichten Fahrzeug vor der Autobahnauffahrt noch nicht im System registriert wurde, muss die Registrierung spätestens an der ersten dafür vorgesehenen Schnellregistrierungsstelle durchführen. Man sollte sich darauf allerdings nicht verlassen – auch die Technik hat manchmal Tücken. Gerade zu Beginn des neuen Systems dürfte es wesentlich entspannter sein, Kennzeichen und Zahlungsmittel bereits vor Reisebeginn zu registrieren.

Wie wird bezahlt?

Das neue System arbeitet grundsätzlich mit einem hinterlegten gültigen Zahlungsmittel. Nach dem Gesetz können dazu insbesondere gehören:

  • Kreditkarte,
  • Debitkarte,
  • Service-/Flottenkarte oder
  • ein ausreichend gedecktes Prepaid-Guthaben.

Das Zahlungsmittel wird mit dem registrierten Kennzeichen beziehungsweise dem ENC-Konto verknüpft. Die eigentliche Mauterfassung erfolgt anschließend automatisch während der Fahrt.

Kann man die Maut weiterhin bar bezahlen?

Ja – aber nicht mehr wie bisher an einer Schranke bei der Autobahnausfahrt. HAC weist ausdrücklich darauf hin, dass Bargeld mit Crolibertas nicht grundsätzlich abgeschafft wird. Bargeldzahlungen sollen weiterhin beispielsweise in Verkaufsbüros von HAC und den Konzessionären sowie an weiteren Verkaufsstellen möglich sein. Dort kann beispielsweise ein entsprechendes Guthaben bzw. Zahlungsmittel für das elektronische System eingerichtet werden.

Der entscheidende Unterschied: An der Autobahnausfahrt hält man künftig nicht mehr an einem Kassenhäuschen an und bezahlt dort seine gefahrene Strecke.

Muss ich eine Vignette kaufen?

Nein. Crolibertas ist keine klassische Vignette, wie man sie beispielsweise aus Österreich oder Slowenien kennt. Kroatien bleibt grundsätzlich bei einer streckenabhängigen Maut. Nach dem neuen Gesetz richtet sich die Maut weiterhin unter anderem nach der Länge der mautpflichtigen Strecke und der Fahrzeugkategorie.

Je nach künftiger Tarifgestaltung können außerdem Infrastrukturgebühren, externe Kosten und gegebenenfalls eine Staugebühr Bestandteil der Maut sein. Es handelt sich also nicht um: „Einmal bezahlen und für zehn Tage oder ein Jahr alle Autobahnen benutzen.“ Stattdessen wird weiterhin die tatsächliche Nutzung der mautpflichtigen Autobahnabschnitte abgerechnet – nur die technische Erfassung und Bezahlung verändert sich.

Ändern sich dadurch die Mautpreise?

Das neue System bedeutet nicht automatisch, dass Kroatien seine Autobahnmaut pauschal erhöht oder senkt.Das neue Mautgesetz schafft allerdings zusätzliche Möglichkeiten bei der Tarifgestaltung. So können unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise unterschiedliche Infrastrukturkosten, externe Kosten oder auch eine Staugebühr berücksichtigt werden. Eine solche Staugebühr ist jedoch nicht automatisch Bestandteil jeder Fahrt. Sie kann für bestimmte Autobahnen oder Abschnitte und für Zeiten mit Verkehrsüberlastung eingeführt werden; darüber entscheidet die kroatische Regierung. Auch Rabatte bleiben möglich. Das Gesetz erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigungen, beispielsweise in Abhängigkeit von der Nutzungshäufigkeit.

Was passiert mit dem bisherigen ENC?

ENC wird nicht abgeschafft. Im Gegenteil: Die Technologie ist ein wesentlicher Bestandteil von Crolibertas. Allerdings verändert sich die Nutzung. Im neuen System wird der ENC-Transponder mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs und einem gültigen Zahlungsmittel verbunden.Das ist ein wichtiger Unterschied zum heutigen System. Derzeit ist ein normaler HAC-ENC grundsätzlich nicht an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden, sondern an eine Fahrzeugkategorie und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in verschiedenen Fahrzeugen derselben Kategorie verwendet werden.

Im neuen Crolibertas-System verlangt das Gesetz dagegen ausdrücklich die Verknüpfung von Kennzeichen + ENC-Gerät + Zahlungsmittel. Beim Durchfahren eines Mautpunktes müssen die Kennzeichen mit den im System dem verwendeten ENC zugeordneten Kennzeichen übereinstimmen. Für bestehende ENC-Nutzer ist das eine der praktisch wichtigsten Änderungen.

Und was passiert mit den heutigen Mautstationen?

Das heutige Stop-and-Go-System wird durch Free Flow ersetzt. Heute funktioniert eine typische Fahrt beispielsweise so: Autobahnauffahrt → Ticket ziehen → fahren → Mautstation → anhalten → Ticket abgeben → bar oder mit Karte bezahlen → Schranke öffnet sich → weiterfahren.

Mit Crolibertas wird daraus: Fahrzeug registrieren → Autobahn auffahren → unter den Erfassungsportalen hindurchfahren → automatische Erfassung → automatische Abrechnung.

Kein Ticket. Keine Schranke. Kein Bezahlen beim Verlassen der Autobahn. Kein Anhalten für die Mauterhebung.

Warum führt Kroatien das neue System ein?

Einer der Hauptgründe liegt auf der Hand: die teilweise enormen Verkehrsstaus vor den Mautstationen während der Urlaubssaison.

Crolibertas soll laut HAC unter anderem folgende Vorteile bringen:

  • freien Verkehrsfluss,
  • keine Stopps an Mautstellen,
  • kürzere Reisezeiten,
  • vollständig digitale Mauterhebung,
  • geringere Betriebskosten,
  • weniger Kraftstoffverbrauch und
  • geringere Emissionen durch weniger Staus und Stop-and-Go-Verkehr.

Gerade auf der A1 Richtung Dalmatien könnte sich das in der Hauptreisezeit deutlich bemerkbar machen.

Was passiert, wenn man die Maut nicht korrekt registriert oder bezahlt?

Hier sollte man aufmerksam sein. Das neue System erfasst die Fahrzeuge automatisch. Kennzeichen und weitere Fahrzeugparameter werden an den Mautpunkten elektronisch kontrolliert. Während der Fahrt muss das Kennzeichen außerdem lesbar sein. Wer eine mautpflichtige Autobahn nutzt, ohne ordnungsgemäß im elektronischen System registriert zu sein, muss nicht nur die eigentliche Maut nachzahlen.

Das neue Gesetz sieht zusätzlich einen gesetzlichen Aufschlag von 120 Euro vor.

Für Urlauber bedeutet das: Vor der ersten Autobahnfahrt sollte unbedingt geprüft werden, ob Kennzeichen, Fahrzeugdaten und Zahlungsmittel korrekt hinterlegt sind – sonst kann es schnell teuer werden

Wann startet Crolibertas genau?

Hier gab es in den vergangenen Jahren unterschiedliche Zeitangaben, weshalb in älteren Internetartikeln teilweise noch andere Termine genannt werden. Der inzwischen gesetzlich festgelegte entscheidende Termin lautet: 1. März 2027

Ab diesem Datum werden die wesentlichen Vorschriften des neuen elektronischen Mautsystems vollständig angewendet. Die technische Umstellung läuft bereits. Ende 2025 wurden die ersten Portale installiert. Im Juni 2026 waren bereits 53 Portale montiert, und Anfang Juli 2026 begann auch auf der A2 Zagreb–Macelj die Installation. Insgesamt sind 212 Portale für das System vorgesehen.

Das Wichtigste für Kroatienurlauber auf einen Blick

Bis zum Start von Crolibertas: Das heutige Mautsystem bleibt zunächst bestehen.

  • Ab 1. März 2027: Die Maut wird im neuen elektronischen Free-Flow-System erhoben.
  • Pkw und leichte Fahrzeuge bis 3,5 t: Wahl zwischen Kennzeichenerkennung und ENC.
  • Fahrzeuge über 3,5 t: ENC ist verpflichtend.
  • Keine Vignette: Kroatien behält eine streckenabhängige Maut.
  • Keine Schrankenstopps: Die Fahrzeuge werden während der Fahrt erfasst.
  • Ausländische Fahrzeuge: Das System gilt selbstverständlich auch für deutsche, österreichische und andere ausländische Kennzeichen.
  • Bezahlung: Kennzeichen beziehungsweise ENC werden mit einem gültigen Zahlungsmittel verbunden.
  • Bargeld: Bleibt grundsätzlich möglich, aber nicht mehr durch Barzahlung beim Verlassen der Autobahn an der bisherigen Mautkasse.
  • Vorher registrieren: Für Urlauber dürfte die Online-Registrierung vor Reisebeginn die einfachste Variante sein.

Fazit: Kroatiens Autobahnmaut wird moderner – aber nicht zur Vignette!

Stand: August 2026 / Angaben zusammengefasst aus den Informationen des Autobahnbetreibers – Anschauungsübersichten wurden mit KI erstellt

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Dieser Blog…

Dieser Blog wird derzeit unregelmäßig aktualisiert - Bootsanmeldungen führen wir aber natürlich jederzeit durch!

Dieser Blog wird bis auf Weiteres nicht regelmäßig aktualisiert. Nicht, weil wir unsere Leidenschaft für das Segeln verloren hätten – ganz im Gegenteil. Zeit auf und am Wasser zu verbringen gehört für uns nach wie vor zu den schönsten Dingen überhaupt. Doch manchmal verändern sich Situationen, Prioritäten verschieben sich und neue Wege entstehen.

Natürlich sind wir weiterhin für unsere Kunden im Wassersport da und erledigen wie gewohnt schnell und zuverlässig alle Bootsanmeldungen für Kroatien – sowohl Verlängerungen als auch Neuanmeldungen. Auch künftig versorgen wir Euch mit aktuellen Informationen, wichtigen Regelungen und hilfreichen Hinweisen rund um das Bootfahren in Kroatien.

Über den Link oben könnt Ihr uns jederzeit Eure Daten oder Fragen senden. Und wir vresuchen unser bestes, Euch weiterhin zu interessanten Themen zu informieren. Wir freuen uns auf Euch und wünschen Euch viele sichere und unvergessliche Tage auf dem Wasser.

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Kurtaxe Kroatien ab 01.07.2020

ACHTUNG: seit 01.03.2021 gelten wieder die höheren Sätze wie bereits gültig vom 01.01.2020 bis 01.06.2020!

Aufgrund der allgemeinen Situation hat das Ministerium entschieden, die Kurtaxe Kroatien für private Boote und Yachten zu senken. Die neue Kurtaxe-Regelung gilt zunächst bis zum 28.02.2021. Wichtige Information zum Bootfahren / Übernachtung an Bord.

Ab dem 1.7.2020 werden die Beträge für die Kurtaxe um 20% gesenkt:

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